Religion

Wir unterrichten Religion

Evangelische Religion:
Frau Seckler

Katholische Religion:
Herr Augustat
F
rau Becker-Peters
Frau Dinger
Frau Kullmann
Frau Libowski
Herr Rein
Herr Straß

Religionsunterricht als Pflichtfach
Als Pflichtfach muss Religionsunterricht den pädagogischen Forderungen des Staates Rechnung tragen und dazu beitragen, aus den Heranwachsenden mündige und verantwortungsvoll handelnde Menschen zu machen. Er sieht sich einem Verständnis der Schule verpflichtet, das Hartmut von Hentig auf die Kurzformel gefasst hat: „Die Menschen stärken, die Sache klären.“
Als ordentliches Lehrfach unterliegt Religion der Notengebung und den damit verbundenen Leistungsnachweisen.
Die saarländischen G8-Lehrpläne für evangelische Religion finden Sie hier, die für katholische Religion hier.

Religionsunterricht – mehr als nur ein Schulfach

Die Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland sieht überdies einen Gewinn im Religionsunterricht,

  • „wenn die Schüler beim Verlassen der Schule Religion und Glaube zumindest nicht für überflüssig oder gar unsinnig halten…“
  • „wenn sie Religion und Glaube als mögliche Bereicherung des Menschen, als mögliche Kraft der Entfaltung seiner Persönlichkeit, als möglichen Antrieb für die Realisierung von Freiheit begreifen…“
  • „wenn die Schüler Respekt vor den Überzeugungen anderer gewonnen haben…“
  • „wenn sie fähig sind, in der Diasporasituation des Glaubens sich begründet und verantwortlich mit dem lebensanschaulichen Pluralismus auseinanderzusetzen und sich der Wahrheitsfrage zu stellen…“
  • „wenn ihre Entscheidungsfähigkeit und ihre Entscheidungswilligkeit so gefördert wurden, dass sie im Stande sind ihre persönliche Glaubenseinstellung zu überprüfen, zu vertiefen oder zu revidieren und so eine gewissenhafte Glaubensentscheidung zu treffen…“
  • „wenn die Schüler je nach Möglichkeit, angestoßen von diesem Unterricht zu einer engagierten Begegnung mit der Wirklichkeit des Glaubens, einschließlich der konkreten Kirche, bereit und fähig sind…“