Hausordnung

Unsere Hausordnung

Das Zusammenleben von Schüler:innen, Eltern und Lehrpersonal soll bestimmt sein von Vertrauen, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme. Es orientiert sich an den Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung und an den allgemeinen Regeln des Anstandes. Demnach ist alles zu unterlassen, was die Würde und Gesundheit anderer verletzt, was schulische Einrichtungen oder privates Eigentum beschädigt oder zerstört oder was den Unterricht erschwert.

Das Mitbringen von Gegenständen, die andere Schüler:innen  gefährden  oder den Unterricht stören können, ist nicht gestattet.         

Die Schülerinnen und Schüler des GSG haben in den Unterrichtsgebäuden sowie auf dem Schulgelände den Anweisungen der Lehrkräfte des GSG, aber auch der Lehrkräfte der anderen Schulen sowie den Anweisungen von Mitarbeitern der Schule(n) bei Fehlverhalten Folge zu leisten.

Im Einzelnen sind folgende Regeln einzuhalten:

1. Vor Unterrichtsbeginn

Ab 7.00 Uhr können sich die Schüler:innen im Atrium aufhalten; eine Aufsicht durch Lehrer:innen erfolgt ab 7.20 Uhr. Die Klassen- und Kursräume werden ab 7.20 Uhr aufgeschlossen; die Klassenraumtüren bleiben dann bis zum Unterrichtsbeginn geöffnet.

2. In der Unterrichtszeit

Schüler:innen und Lehrpersonal orientieren sich an den ausgehängten Plänen über Vertretungen und Stundenplanänderungen. Sie tragen dafür Sorge, dass der Unterricht pünktlich beginnt und schließt.

3. In den Pausen

Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schüler:innen  in  der  Regel  die Unterrichtsräume; die Lehrer:innen schließen ab. Alle sorgen dafür, dass am Ende einer Stunde der Unterrichtsraum sauber und aufgeräumt verlassen wird. Die Schüler:innen begeben  sich  auf  den  Schulhof,  auf  dem  freie Bewegung  und  Erholung   besonders leicht fallen. Bei Regenwetter ist der Aufenthalt im Atrium erlaubt.

Bei einer Regenpause im Altbau dürfen die Schüler:innen  im  Klassensaal bleiben. Die Türen bleiben geöffnet. Die Flure und Treppenhäuser sind keine Spielplätze (Unfallgefahr!). Wir unterlassen hier alles, was uns selbst oder andere gefährdet oder in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Ballspiele im Außenbereich sind nur auf der Wiese und in dem direkten Umfeld der Tore erlaubt. Der Unterricht darf nicht gestört werden. Es sollen nur Softbälle zum Einsatz kommen. Die Schüler:innen der Klassenstufen 5 bis 9 dürfen während der großen Pausen das Schulgelände nur mit besonderer Genehmigung verlassen. Am Ende der großen Pause begeben sich die Schüler:innen beim ersten Klingelzeichen zu ihren Unterrichtsräumen. Ist in einer kleinen Pause ein Raumwechsel erforderlich, so schließt die Lehrkraft der vorangegangenen Stunde den Klassenraum ab.

4. Am Unterrichtsende

Im Einvernehmen mit der Klassenleitung richtet jede Klasse einen Raumdienst ein. Diesen übernehmen je zwei Schüler:innen  im  wöchentlichen  Wechsel.  Der Raumdienst sorgt dafür, dass nach Unterrichtsende alle Stühle hochgestellt sind und der Klassenraum besenrein gefegt ist. Die Lehrkraft schließt den Raum ab. Zudem achtet jeder darauf, dass bei Unterrichtsende elektrische Geräte und sonstige Medien ausgeschaltet, die Fenster geschlossen und die Jalousien hochgefahren sind.

Kinder, denen nach Beendigung des Unterrichts kein Verkehrsmittel zur unmittelbaren Heimfahrt zur Verfügung steht oder die aus schulischen Gründen länger in der Schule bleiben, können sich im Bistro aufhalten.

5. Mobiltelefone

Das Handy muss beim Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet sein. Im Einzelnen gilt:

  • Auf dem Schulgelände ist das Benutzen von Handys (oder kommunikativen Geräten) verboten. Ebenso sind verboten: Bild- und Tonträger, z.B. MP3-Player und private Bild- oder Tonaufzeichnungsgeräte.

Folgen eines Verstoßes gegen diese Regelung:

  • Der Schüler oder die Schülerin muss
    das Handy abgeben und kann es nach Unterrichtsende auf dem Sekretariat abholen.
  • Beim dritten Verstoß erfolgt eine Ordnungsmaßnahme. Die Eltern werden schriftlich benachrichtigt.
  • Bei drastischer Missachtung der Handyregelung, etwa wenn Bild- oder Tonaufnahmen von Mitschülern oder Lehrpersonen gemacht werden, gelten die üblichen Ordnungsmaßnahmen. In besonders drastischen Fällen droht der Schulverweis. Zusätzlich droht eine Anzeige.

Ausnahmen von der Handyregelung:

  • Natürlich kann eine Lehrperson erlauben, das Handy zu unterrichtlichen Zwecken zu benutzen.
  • Eine Lehrperson und Mitarbeiter der Schule können jederzeit einem Schüler oder einer Schülerin erlauben, für einen dringenden Anruf das Handy zu nutzen.

6. Rauchen, alkoholische Getränke, Drogen

Auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen besteht gesetzliches Rauchverbot. Innerhalb der Schulanlage und bei Schulveranstaltungen ist den Schüler:innen der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen grundsätzlich verboten. Wird bei einem Schüler bzw. einer Schülerin Drogen- oder Alkoholkonsum festgestellt, werden die Eltern darüber informiert. Bei der Weitergabe illegaler Drogen droht dem betreffenden Schüler bzw. der Schülerin der Schulausschluss.

7. Essensbestellungen in der Schule

Das Bestellen von auswärtigem Essen wie Pizza etc. ist für das Bistro verboten, in den Schulgebäuden und auf dem Schulcampus unerwünscht. Bei schulischen Veranstaltungen gelten die Absprachen mit betreuenden Lehrer:innen. Prinzipiell gilt immer, dass für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen ist.

8. Sauberkeit in der Schulanlage

Wir alle sind für die Sauberkeit in den Gebäuden, auf dem Schulgrundstück und in Einrichtungen, die im Rahmen schulischer Veranstaltungen besucht werden, mitverantwortlich. Deshalb werfen wir Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter. Ein Hof- und Geländedienst ist im Einvernehmen mit der SV eingerichtet.

9. Anmeldungen von Veranstaltungen

Veranstaltungen, wie z. B. Kuchenverkauf und außerunterrichtliche Vorhaben, sind bei dem Schulleiter angemessen rechtzeitig, spätestens eine Woche vorher, anzumelden und bedürfen der Genehmigung / der Zustimmung.

10. Notstand

Das Verhalten im Falle eines Notstandes regelt die Ordnung über das Verhalten bei Bränden und Katastrophen, welche die Hausordnung vorübergehend außer Kraft setzen kann.

11. Turnhalle

Die Turnhallenordnung ist Bestandteil der Hausordnung.

12. Aushänge

Alle Aushänge, Mitteilungen am „Schwarzen Brett“, Unterschriftensammlungen und Rundläufe bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.

13. Ausnahmen

Im Rahmen der Allgemeinen Schulordnung kann der Schulleiter aus besonderen Gründen Ausnahmen von der Hausordnung zulassen. Die Hausordnung gilt gleichermaßen für den Neubau und für Gebäude 2 sowie das gesamte Schulgelände.

Sie tritt in dieser Fassung am 04.07.2024 in Kraft.

Dr. Eric Planta, OStD