Hausordnung

Das Zusammenleben von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen soll bestimmt sein von Vertrauen, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme. Es orientiert sich an den Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung und an den allgemeinen Regeln des Anstandes. Demnach ist alles zu unterlassen, was die Würde und Gesundheit anderer verletzt, was schulische Einrichtungen oder privates Eigentum beschädigt oder zerstört oder was den Unterricht erschwert.

Das Mitbringen von Gegenständen, die andere gefährden  oder den Unterricht stören können, ist nicht gestattet.         

Die Schülerinnen und Schüler des GSG haben in den Unterrichtsgebäuden sowie auf dem Schulgelände den Anweisungen der Lehrkräfte des GSG, aber auch der Lehrkräfte der anderen Schulen sowie den Anweisungen von Mitarbeitern der Schule(n) bei Fehlverhalten Folge zu leisten.

Im Einzelnen sind folgende Regeln einzuhalten:

1. Vor Unterrichtsbeginn

Ab 6.30 Uhr ist der Aufenthalt im Bistro möglich. Ab 7.00 Uhr können sich die Schüler:innen im Atrium und im Gebäude 2 aufhalten; eine Aufsicht durch Lehrerpersonen erfolgt ab 7.20 Uhr. 

2. In der Unterrichtszeit

Stundenplanänderungen werden über WebUntis bekannt gegeben; eine regelmäßige Einsichtnahme durch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte wird vorausgesetzt. Sie tragen dafür Sorge, dass der Unterricht pünktlich beginnt und schließt. Die Klassenstufe 10 hält sich während Freistunden in der Unterrichtszeit im Bistro auf. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 dürfen während Freistunden das Schulgelände nur mit besonderer Genehmigung verlassen.

3. In den Pausen

Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler  in  der  Regel  die Unterrichtsräume; die Lehrperson schließt ab. Alle sorgen dafür, dass am Ende einer Stunde der Unterrichtsraum sauber und aufgeräumt verlassen wird. Die Schülerinnen und Schüler begeben  sich  auf  den  Schulhof,  auf  dem  freie Bewegung  und  Erholung  besonders leichtfallen. 

Bei Regenwetter wird per Durchsage angekündigt, dass eine Regenpause stattfindet. In der Regenpause halten sich die Schülerinnen und Schüler im Gebäude 1 im Atrium auf (nur im Erdgeschoss) sowie in den überdachten Außenbereichen, im Gebäude 2 bei geöffneten Türen in den Klassenräumen.

Die Flure und Treppenhäuser sind keine Spielplätze (Unfallgefahr!). Wir unterlassen hier alles, was uns selbst oder andere gefährdet oder in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Ballspiele im Außenbereich sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen (Wiese, Bolzplatz, Basketballfeld) erlaubt. Die Bälle dürfen nicht an die Wände des Gebäudes gespielt werden. Der Unterricht darf nicht gestört werden. Es sollen nur Softbälle zum Einsatz kommen. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 dürfen während der großen Pausen das Schulgelände nur mit besonderer Genehmigung verlassen. Am Ende der großen Pause begeben sich die Schülerinnen und Schüler beim ersten Klingelzeichen zu ihren Unterrichtsräumen. Ist in einer kleinen Pause ein Raumwechsel erforderlich, so schließt der Lehrer oder die Lehrerin der vorangegangenen Stunde den Klassenraum ab.

4. Am Unterrichtsende

Im Einvernehmen mit der Klassenleitung richtet jede Klasse einen Raumdienst ein. Diesen übernehmen je zwei Schüler:innen  im  wöchentlichen  Wechsel.  Der Raumdienst sorgt dafür, dass nach Unterrichtsende alle Stühle hochgestellt sind und der Klassenraum besenrein gefegt ist. Die Lehrkraft schließt den Raum ab. Zudem achtet jeder darauf, dass bei Unterrichtsende elektrische Geräte und sonstige Medien ausgeschaltet, die Fenster geschlossen und die Jalousien hochgefahren sind.

Kinder, denen nach Beendigung des Unterrichts kein Verkehrsmittel zur unmittelbaren Heimfahrt zur Verfügung steht oder die aus schulischen Gründen länger in der Schule bleiben, können sich im Bistro aufhalten.

5. Mobiltelefone

Das Handy muss beim Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet sein oder sich im Flugmodus befinden. Es wird in der Schultasche oder in einer Handtasche verstaut und nicht sichtbar am Körper getragen.

Im Einzelnen gilt:

  • Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ist das Benutzen von Handys (oder kommunikativen Geräten) verboten. Ebenso sind verboten: Bild- und Tonträger, z.B. MP3-Player und private Bild- oder Tonaufzeichnungsgeräte, das Tragen jeglicher Art von Kopfhörern.
  • Es ist prinzipiell nicht erlaubt, was das Gesetz verbietet, etwa das Zeigen von Filmclips mit gewaltverherrlichenden oder die Menschenwürde verletzenden Szenen. Auch dürfen keine Bild- oder Tonaufnahmen von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften gemacht werden.

Folgen eines Verstoßes gegen diese Regelung:

  • Der Schüler oder die Schülerin muss das Handy abgeben und kann es nach Unterrichtsende auf dem Sekretariat abholen. Bei mehrfachem Verstoß gegen diese Regelung gelten die üblichen Ordnungsmaßnahmen.
  • Bei drastischer Missachtung der Handyregelung, etwa wenn Bild- oder Tonaufnahmen von Mitschülern oder Lehrpersonen gemacht werden, gelten die üblichen Ordnungsmaßnahmen. In besonders drastischen Fällen droht der Schulverweis. Zusätzlich droht eine Anzeige.

Ausnahmen von der Handyregelung:

  • Natürlich kann eine Lehrperson erlauben, das Handy zu unterrichtlichen Zwecken zu benutzen.
  • Eine Lehrperson und Mitarbeiter der Schule können jederzeit einem Schüler oder einer Schülerin erlauben, für einen dringenden Anruf das Handy zu nutzen.

6. Rauchen, alkoholische Getränke, Drogen

Auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen besteht gesetzliches Rauchverbot. Innerhalb der Schulanlage und bei Schulveranstaltungen ist den Schülerinnen und Schülern der Konsum von Alkohol und Drogen grundsätzlich verboten. Wird bei einem Schüler oder einer Schülerin Drogen- oder Alkoholkonsum festgestellt, werden die Eltern und ggf. auch die Polizei darüber informiert. Bei der Weitergabe von Drogen droht dem betreffenden Schüler bzw. der Schülerin der Schulausschluss.

7. Essensbestellungen in der Schule

Das Bestellen von auswärtigem Essen wie Pizza etc. ist für das Bistro verboten, in den Schulgebäuden und auf dem Schulcampus unerwünscht. Bei schulischen Veranstaltungen gelten die Absprachen mit betreuenden Lehrpersonen. Prinzipiell gilt immer, dass für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen ist.

8. Sauberkeit in der Schulanlage

Wir alle sind für die Sauberkeit in den Gebäuden, auf dem Schulgrundstück und in Einrichtungen, die im Rahmen schulischer Veranstaltungen besucht werden, mitverantwortlich. Deshalb werfen wir Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter. Ein Hof- und Geländedienst ist im Einvernehmen mit der SV eingerichtet.

9. Anmeldungen von Veranstaltungen

Veranstaltungen, wie z. B. Kuchenverkauf und außerunterrichtliche Vorhaben, sind bei dem Schulleiter angemessen rechtzeitig, spätestens eine Woche vorher, anzumelden und bedürfen der Genehmigung.

10. Notstand

Das Verhalten im Falle eines Notstandes regelt die Ordnung über das Verhalten bei Bränden und Katastrophen, welche die Hausordnung vorübergehend außer Kraft setzen kann.

11. Turnhalle

Die Turnhallenordnung ist Bestandteil der Hausordnung.

12. Aushänge

Alle Aushänge, Mitteilungen am „Schwarzen Brett“, Unterschriftensammlungen und Rundläufe bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.

13. Ausnahmen

Im Rahmen der Allgemeinen Schulordnung kann der Schulleiter aus besonderen Gründen Ausnahmen von der Hausordnung zulassen. 

Die Hausordnung gilt gleichermaßen für den Gebäude 1 und Gebäude 2 sowie das gesamte Schulgelände. Sie tritt in dieser Fassung am 21.09.2026 in Kraft.

Dr. Eric Planta, OStD